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DAVID NEUKIRCHNER

ATTORNEY AT LAW, RECHTSANWALT

Internationale Schiedsverfahren

 

Internationale Schiedsverfahren

 

Ich vertrete meine Mandanten in institutionellen Schiedsverfahren nach den Regeln der ICC (International Chamber of Commerce / Internationale Handelskammer), dem ICDR (International Centre for Dispute Resolution / Internationales Zentrum für Streitbeilegung), der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit), dem LCIA (London Court of International Arbitration / Internationaler Schiedsgerichtshof in London) und anderen Institutionen sowie in Ad-hoc Schiedsverfahren.

 

Ich berate meine Mandanten zielorientiert und effizient in allen Phasen des Verfahrens, einschließlich vorschiedsgerichtlicher Verhandlungen, der Aufnahme und Durchführung des Schiedsverfahrens und schließlich der Vollstreckung von Schiedssprüchen. Dank meiner internationalen Berufserfahrung verfüge ich über die notwendigen juristischen, sprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten, um internationale Schiedsverfahren effizient zu führen.

 

Ich biete ein profundes Verständnis von internationalen Handelsgeschäften und dem Kaufrecht nach amerikanischem und deutschem Recht sowie von internationalen Instrumenten wie dem UN-Kaufrecht und den Incoterms. Gleichzeitig bin ich vertraut mit den Besonderheiten der Automobilindustrie, des Energiesektors und des Baugewerbes.

Prozessführung

Prozessführung

 

Ich vertrete meine Mandanten in grenzüberschreitenden Streitigkeiten vor deutschen Gerichten und Gerichten des amerikanischen Bundesstaates New York. Um die Interessen meiner Mandanten vor anderen amerikanischen Gerichten wahrzunehmen, arbeite ich bei Bedarf mit anderen in den USA zugelassenen Anwälten zusammen.

 

Zu Beginn eines Rechtsstreites werde ich Ihren Fall aus prozessualer und materiell-rechtlicher Perspektive bewerten, um eine erfolgsversprechende und kosteneffiziente Verfahrensstrategie zu entwickeln, die nicht auf ein Forum beschränkt ist. Ich berate Sie dabei auch bei der Auswahl des am besten geeignetsten Gerichtsstandes für Ihren Streitfall unter Berücksichtigung des amerikanischen und deutschen Rechts.

 

Aufgrund meiner Qualifikationen und meines beruflichen Werdegangs in den USA und Deutschland bin ich mit den Unterschieden des deutschen und des US-amerikanischen Verfahrensrechts gut vertraut. Dies versetzt mich bestens in die Lage, sowohl die prozessualen Unterschiede meinen Mandanten zu verdeutlichen als auch die Herausforderungen in grenzüberschreitenden Streitfällen gut zu verstehen und zu bewältigen.

 

Zu den wichtigen Unterschieden, welche sich beachtlich auf die Durchführung eines Verfahrens oder sogar auf dessen Ergebnis auswirken, gehören zum Beispiel:

 

  • das Jury Trials Verfahren (Geschworenengerichtsverfahren) in den USA gegenüber der freien richterlichen Beweiswürdigung in Deutschland, und

  • die sogenannte Pre-Trial Discovery vor amerikanischen Gerichten, welche unter anderem einen umfassenden und kostenintensiven Austausch von Dokumenten erfordert, versus einer nach deutschem Recht sehr limitierten Möglichkeit, Beweise von der gegnerischen Partei heraus zu verlangen.

 

Ich vertrete meine Mandanten in komplexen Zivil- und Handelsverfahren, in internationalen Rechtsangelegenheiten sowie im Zusammenhang mit Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln.

Vollstreckung ausländischer Urteile

 

Ich vertrete meine Mandanten bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen vor deutschen oder amerikanischen Gerichten. Dabei ist es sowohl in den USA als auch Deutschland notwendig, ein formelles Gerichtsverfahren durchzuführen, um ein im Ausland erfolgreich erstrittenes Urteil zu vollstrecken.

 

Um eine möglichst reibungslose Anerkennung eines ausländischen Urteils zu gewährleisten, berate ich meine Mandanten, welche spezifischen Maßnahmen zu ergreifen sind, welche Formalitäten zu befolgen sind und unterstütze sie bei der Beschaffung der erforderlichen Dokumente und Übersetzungen.

 

Die Anerkennung Ihres ausländischen Urteils ist oft nur der erste notwendige Schritt, um eine offene Forderung einzutreiben. Weitere Informationen dazu, wie ich Ihnen bei der Eintreibung Ihrer Forderungen behilflich sein kann, finden Sie nachfolgend unter „Forderungseinzug“.  

Vollstreckung ausländischer Urteile
Forderungseinzug

 

Forderungseinzug

Ich unterstütze meinen Mandanten bei der Überwindung der Hindernisse, die mit der Durchsetzung von Forderungen im Ausland verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf unbezahlte Rechnungen, Schuldscheine, Bankschecks, Hypotheken und andere finanzielle Verpflichtungen.    Meine Leistungen umfassen: die Beurteilung, ob vollstreckbar Forderungen nach amerikanischem oder deutschem Recht bestehen (siehe auch „Internationale Schiedsverfahren“ und „Prozessführung“), die Lokalisierung von Vermögenswerten und Schuldnern, die Übersetzung von englischen und deutschen Dokumenten und die Anerkennung von ausländischen Urteilen (siehe oben „Vollstreckung ausländischer Urteile“).

Handels- & Gesellschaftsrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

Im Auftrag meiner internationalen Mandanten in Deutschland und den USA verhandle und entwerfe ich eine Vielzahl von Verträgen, einschließlich Verträge zur Unternehmensgründung, Handelsvertreterverträge, Kaufverträge und Dienstleistungsverträge. Weiterhin berate ich im Zusammenhang mit Schieds-, Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln.

 

Ich berate ebenso deutsche Unternehmen beim Expandieren in den USA und amerikanische Unternehmen beim Expandieren in Deutschland umfassend. Zu meinen Serviceleistungen gehören die Strukturierung des Geschäfts, die Gründung von deutschen beziehungsweise amerikanischen Gesellschaften und Partnerschaften, einschließlich der Erstellung entsprechender Gründungsdokumente, Verhandlung und Entwerfen von Verträgen mit Arbeitgebern und Geschäftspartnern, Registrierung von Urheberrechten und Marken; sowie der Abschluss von Lizenz- und Technologietransfervereinbarungen.

 

Im Interesse meiner Kunden arbeite ich bei Bedarf mit spezialisierten Anwälten in verschiedenen Bereichen zusammen, um einen erstklassigen Service zu gewährleisten.

Service für Kanzleien

Ich unterstütze Anwaltskanzleien bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Streitigkeiten. Für Kanzleien analysiere ich spezifische Fragen des deutschen oder des amerikanischen Rechts, beurteile Risiken für Ihre Mandanten oder Kollegen, helfe bei der Entwicklung spezifischer Verfahrensstrategien, prüfe, selektiere und übersetze relevante Dokumente, prüfe und entwerfe Verträge und reiche Schriftsätze oder andere Dokumente vor amerikanischen oder deutschen Gerichten ein.

 

Entsprechend Ihren Bedürfnissen arbeite ich direkt mit Ihren Mandanten zusammen oder diskret und intern mit Ihren Anwälten. Dabei wird mein deutsch-amerikanischer Hintergrund regelmäßig eine produktive Mandantenbeziehung und eine effiziente Kommunikation mit Ihren Mandanten fördern.

Service für Kanzleien
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